Grundlagenausbildung

Ablauf der Grundlagenausbildung

Die Grundlagenausbildung im RCV ist in insgesamt 7 Lern- und Ausbildungseinheiten unterteilt. In einem 90-minütigen Workshop erhält der Teilnehmer einen allgemeinen Überblick und macht sich mit wichtigen Inhalten vertraut. Bereits ab der zweiten Ausbildungseinheit beginnt die Ausbildung im Großboot (4er mit Steuermann). Im Großboot werden die Grundlagen durch „Learning by doing“ spielerisch vermittelt. Als Steuermann ist der jeweils zuständige Ausbilder der Gruppe an Bord. Eine jeweils ausreichende Anzahl erfahrener Ruderer stabilisiert das Ruderboot und ermöglicht so einen jederzeit sicheren Ausbildungsablauf.

Nach rund 1 Stunde „auf Wasser“ werden die Ausbildungsinhalte der jeweiligen Ausbildungseinheit an Land besprochen. Besonders an heißen Tagen bietet sich anschließend eine kurze Einkehr im Bootshaus an.

  1. Ausbildungseinheit: Willkommen & Einführung | Führung duch das Bootshaus | Sicherheitsrichtlinie besprechen | Erster Kontakt mit Bootsmaterial und Trockenübungen
  2. Ausbildungseinheit: Großboot | Vorwärtsrudern | Schulung Ruderleitbild
  3. Ausbildungseinheit: Großboot | Vorwärts- und Rückwärtsrudern | einseitiges Vorwärts- und Rückwärtsrudern
  4. Ausbildungseinheit: Großboot | Wende
  5. Ausbildungseinheit: Groß- und Mittelboot | Input und Austausch zum Gesundheitssport
  6. Ausbildungseinheit: Groß- und Mittelboot | "kleine Steuermannausbildung" | mögliche Situation auf unserem Gewässer richtig bewältigen
  7. Ausbildungseinheit: Groß-, Mittel- und Kleinboot | Abschlussessen und Informationsgespräch über die weiteren Rudermöglichkeiten im Verein


Kursgebühr: bis 16 Jahre einmalig 29,95€ | ab 16 Jahre einmalig 49,95€

Sofern man nach dem Kurs nicht weiterhin rudern möchte, fallen außer der Kursgebühr keine weiteren Kosten an.

Sofern weiterhin Interesse am Rudersport besteht, fallen die normalen Mitgliedsbeiträge an, eine Aufnahmegebühr wird nicht erhoben.


Die Grundlagenausbildung (Anfängerkurs) befähigt den Ruderer/die Ruderin zur Teilnahme am Breitensport; d.h. man kann gemeinsam mit anderen Ruderern zu den auf der Homepage veröffentlichten „allgemeinen Ruderzeiten“ auf Wasser gehen. Nach 300 geruderten Kilometern sowie der Absolvierung von Skifftraining und Kenterübungen kann der Ruderer/die Ruderin jederzeit auch ohne Begleitung auf Wasser gehen.

Grundbegriffe

Die 5 wichtigsten Sicherheitsregeln

Die Hauptgefahren für Unfälle beim Rudern sind Kollisionen mit anderen Booten oder Hindernisse im oder auf dem Wasser. Die Einhaltung der folgenden Sicherheitsregeln soll dazu beitragen, dass Unfälle vermieden, zumindest aber die Auswirkungen von Unfällen gemindert werden.

  1. Die ausreichende Schwimmfähigkeit aller, die ins Boot einsteigen, ist zwingend erforderlich. In wenigen Einzelfällen können bei Nichtschwimmern rettungsfähige Schwimmwesten eingesetzt werden. Der Einsatz von Schwimmwesten erfolgt in Abstimmung mit dem Ruderwart / Trainer sowie nach den Regel der Fahr- und Bootshausordnung.
  2. Eintragung in das elektronische Fahrtenbuch VOR Antritt der Fahrt ist obligatorisch.
  3. Die besonderen Fahrregeln auch in Bezug auf Besonderheiten des Reviers sind vor Fahrtantritt allen Teilnehmern verständlich zu erklären.
  4. Da die Steuerleute häufig den Bereich vor dem Bug nicht einsehen können (toter Winkel) drehen sich die „Bugleute“ regelmäßig um und mindern hierdurch die Kollisionsgefahr.
  5. Im Falle einer Kenterung sollte man prinzipiell beim Boot bleiben, da das Boot nie völlig absinkt.